Salari Shine

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: April 2026 · Salari Shine, Buchs AG

1. Geltungsbereich

Diese AGB regeln die Rechtsbeziehung zwischen Salari Shine (nachfolgend Auftragnehmer) und ihren Kunden (nachfolgend Auftraggeber). Sie gelten für sämtliche Reinigungsdienstleistungen (Unterhalts-, jede Art von Reinigungs-, Bau- und Umzugsreinigung sowie Entsorgung). Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese AGB als verbindlich an.

2. Vertragsabschluss und Offerten

Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme einer Offerte (E-Mail, Brief oder Unterzeichnung) oder durch die mündliche Auftragserteilung und deren Ausführung zustande. Offerten von Salari Shine sind, sofern nicht anders vermerkt, für 30 Tage verbindlich.

3. Leistungserbringung & Abnahmegarantie

Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur sorgfältigen Ausführung der Arbeiten.

Bei Umzugsreinigungen mit Abnahmegarantie ist Salari Shine bei der offiziellen Übergabe auf Wunsch des Auftraggebers anwesend. Beanstandungen der Verwaltung werden sofort kostenlos nachgereinigt.

Wichtig: Die Abnahmegarantie erlischt vorzeitig, wenn nach der Reinigung und vor der Übergabe Dritte (z. B. Maler, Bodenleger oder der Mieter selbst) das Objekt betreten und dadurch neue Verschmutzungen verursachen.

4. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

  • Der Auftraggeber stellt sicher, dass das Personal zum vereinbarten Zeitpunkt ungehinderten Zugang zum Objekt erhält.
  • Wasser und Strom sind vom Auftraggeber kostenlos zur Verfügung zu stellen.
  • Der Auftraggeber ist verpflichtet, vorab auf extrem empfindliche Materialien (z. B. spezieller Naturstein, antike Böden) hinzuweisen.
  • Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Wohnung für die Endreinigung vollständig geräumt zur Verfügung zu stellen, sofern in der Offerte oder im Auftrag nichts anderes vereinbart wurde. Andernfalls muss der Auftraggeber damit rechnen, dass sich der offerierte Preis entsprechend erhöht.

5. Preise, Zahlungsbedingungen & Anzahlung

  • Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF).
  • Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto zur Zahlung fällig.
  • Anzahlung: Salari Shine behält sich das Recht vor, bei Neukunden oder Grossaufträgen eine Anzahlung von bis zu 50 % der Auftragssumme vor Arbeitsbeginn einzufordern.
  • Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren (CHF 20.– pro Mahnung) sowie Verzugszinsen verrechnet.

6. Reklamationen & Beweispflicht

  • Mängel müssen sofort nach Abschluss der Arbeiten, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden schriftlich gerügt werden.
  • Zur Prüfung der Mängel ist der Auftraggeber verpflichtet, fotografische Belege einzureichen.
  • Bei berechtigten Mängeln hat Salari Shine das Recht auf kostenlose Nachbesserung. Eine Preisminderung oder die Verrechnung von Drittfirmen ohne vorherige Absprache ist ausgeschlossen.

7. Haftung & Ausschluss bei Verschleiss

Der Auftragnehmer verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden. Die Haftung ist auf Schäden begrenzt, die durch grobe Fahrlässigkeit des Personals verursacht wurden.

Haftungsausschluss: Für Schäden, die trotz fachgerechter Behandlung aufgrund von Verschleiss, Alterung oder Materialermüdung entstehen (z. B. spröde Kunststoffteile, poröse Silikonfugen, verkalkte Armaturen, die beim Reinigen brechen), übernimmt Salari Shine keine Haftung.

8. Annullierung von Terminen

  • Absagen müssen mindestens 48 Stunden im Voraus erfolgen.
  • Bei Absagen weniger als 24 Stunden vor Beginn werden 50 % des Honorars fällig.
  • Kann der Einsatz wegen mangelndem Zugang nicht durchgeführt werden, wird der volle Betrag (100 %) in Rechnung gestellt.

9. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Sämtliche Rechtsbeziehungen unterstehen dem Schweizer Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz des Auftragnehmers (Lenzburg, Kanton Aargau).